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Planung und Ausführung der Anschlussfuge nach dem IVD-Merkblatt Nr. 9
Für die abzudichtenden Fugen sind bauphysikalisch und werkstoffspezifisch aufeinander abgestimmte Materialkombinationen einzusetzen, die alle Anforderungen umfassend erfüllen (Quelle: Leitfaden zur Montage, IVD-Merkblatt Nr. 9). Die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle gilt als ein wesentliches Qualitätskriterium bei der Bauabnahme und wird durch das Blower-Door-Verfahren überprüft.
Eine luftdichte Abdichtung der Fensteranschlussfugen auf der Raumseite, ausgeführt nach den anerkannten Regeln der Technik, dient zur weitgehenden Vermeidung des Eindringens feuchter Raumluft in die Anschlussfuge und leistet zusätzlich einen Beitrag zur weiteren Einsparung von Heizenergie.
Die baukonstruktiven Anschlussbedingungen zwischen Fenster und Baukörper sind in der Praxis sehr vielfältig, so dass es keine Universallösung für Abdichtungen auf der Raumseite und der Außenseite gibt und an jede bauliche Situation individuell angepasst werden muss. Stand der Technik der RAL-Montage nach EnEV 2009
Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche, einschließlich der Fuge, dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist.
Die anerkannten Regeln der Technik und die Zielsetzung der EnEV streben vorrangig die weitere Senkung des Heizenergiebedarfs und die Verringerung von Bauschäden an.
Luftundichtigkeiten an Fugen stellen bauphysikalisch immer noch eine erhebliche Schwachstelle an Gebäuden dar und verursachen teilweise schwer kontrollierbare Wärmeverluste und Feuchtigkeitsschäden.
Die Abdichtung der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren hat generell von der Raumseite und der Außenseite zu erfolgen.
Mit den RAL-Montage-Richtlinien „Innen dichter als außen“ wird sichergestellt, dass die in die Anschlussfuge eingedrungene Feuchtigkeit kontrolliert nach außen abgeführt werden kann. Dichtheit von Gebäuden
Neubauten müssen grundsätzlich so ausgeführt werden, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik ist.
Werden bei einer Gebäudesanierung oder Reparatur Außenbauteile ersetzt oder zusätzlich gedämmt, so dürfen diese Bauteile die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten gemäß Anlage 3 der EnEV nicht überschreiten.
Nach der neuen EnEV 2009 muss die Fugendurchlässigkeit von Fenstern bei einem Einbau bis zu zwei Vollgeschossen mindestens der Klasse 2, bei höherem Einbau der Klasse 3 nach EN 12207 entsprechen.
Wird der Nachweis der Dichtheit eines Gebäudes gefordert, so darf bei einer Prüfung (blower-door-test) bei Gebäuden mit raumlufttechnischer Anlage ein Luftwechsel von 1,5 h-1, sonst 3,0 h-1 nicht überschritten werden.(Quelle: VFF Merkblatt ES.02:2009-09)